I. Auf die befristete Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 03.03.2009 (20 F 267/08) wie folgt abgeändert:
1. Die Vermögenssorge für V. B., geb. am ...2002, wird der Antragstellerin M. B. übertragen.
Im Übrigen verbleibt es bei einem gemeinsamen Sorgerecht.
2. Der weitergehende Antrag der Mutter wird zurückgewiesen.
II. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
III. Die Gerichtskosten erster Instanz tragen die Eltern je zur Hälfte. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
IV. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|