Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 13. August 2014 abgeändert:
Die elterliche Sorge für ihr Kind H... W..., geb. am ... 2005, wird dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gemeinsam übertragen.
Im Übrigen werden der Antrag des Antragstellers abgewiesen und die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden unter dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin, des Verfahrensbeistandes und des Jugendamtes wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgelegt.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin streiten um die elterliche Sorge für ihr 2005 geborenes Kind.
I.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|