Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 16.05.2017 (
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Kindeseltern sind die getrennt lebenden Eltern der Kinder T I, geb. am XX.XX.200X, und L M I, geb. am XX.XX.200X, die bei der zunächst alleine sorgeberechtigten Kindesmutter leben. Die Trennung der Kindeseltern erfolgte spätestens im November 20XX.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|