Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den am 01.03.2016 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Kindeseltern haben sich erst kurz vor der Zeugung des Kindes kennen gelernt. Die Kindesmutter ist in Deutschland geboren, hat dann aber ihre ersten elf Lebensjahre in Serbien verbracht. Nach dem Umzug nach Deutschland hat sie zunächst ein Gymnasium besucht und dann auf einer Gesamtschule das Fachabitur absolviert. Aufgrund der frühen Schwangerschaft hat sie keine weitere Ausbildung gemacht.
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