Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin zu einem Drittel und dem Antragsgegner zu zwei Dritteln auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 1.711 € festgesetzt.
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