Die Parteien streiten um das Umgangsrecht des Vaters mit den gemeinsamen Kindern, den am ...2000 geborenen Zwillingen A und B. Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich die Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetzlar, mit dem dieses der Kindesmutter für beide Kinder die elterliche Sorge insoweit entzogen hat, als die Regelung der Umgangskontakte der Kinder zum Vater betroffen ist, und mit dem das Amtsgericht eine Umgangspflegschaft des Jugendamts der Stadt O1 eingerichtet hat.
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