Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 14.08.2009 wird auf die Beschwerde der Kindesmutter aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 3.000,00 festgesetzt.
Der Kindesmutter wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt [...] bewilligt.
Das am [...] 2004 geborene Kind [...] stammt aus der nichtehelichen Beziehung der Kindeseltern. Diese haben sich etwa sechs Monate nach seiner Geburt getrennt. Seitdem lebt das Kind im Haushalt der sorgeberechtigten Kindesmutter.
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