I.
Wegen des Sachstandes und des Verfahrensverlaufs wird zunächst auf die Gründe der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen. Ergänzend ist auszuführen:
Die Beteiligte zu 1. hat die Auffassung vertreten, die Betreute sei schon seit Jahren geschäftsunfähig gewesen, so dass auch die Vorsorgevollmacht unwirksam sei. Die Beteiligte zu 2. sei ihrer Pflicht, sich um die Betreute zu kümmern, nicht nachgekommen; dies habe vor der Einweisung in den "D... Club O..." zu einer körperlichen Vernachlässigung der Betreuten geführt.
Unter Berufung auf die Vorsorgevollmacht sei der Verkauf des Grundstücks ...straße 2 a in B... unter zweifelhaften Bedingungen durchgeführt worden.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|