Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.
2.Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 22. April 2015 - 315 F 3/15 - wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
I.
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