Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 17.474 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 440 Euro festgesetzt.
Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A, O1 bewilligt.
I.
Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute.
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