Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.10.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten im Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Regelleistung einschließlich Mehrbedarfe für September 2012 ohne Anrechnung von Kindergeld als eigenes Einkommen.
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