Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 01.02.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Dortmund vom 21.01.2010 (110 F 332/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller nach einem Beschwerdewert von 1.000,- €.
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