Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2006 - Aktenzeichen 5 K 236/03
DRsp Nr. 2006/29809
Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft anwendbar
1. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs.2. Der Ausschluss vom Splittingtarif ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000