Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 15.02.2021, Aktenzeichen
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Verfahren zum Zugewinnausgleich gegen die Anordnung von Ratenzahlungen in Höhe von 96,00 € mit Beschluss des Amtsgerichts vom 15.02.2021.
Der Beschluss ist der Antragsgegnerin am 17.02.2021 zugestellt worden. Mit ihrer am 09.03.2021 eingegangenen Beschwerde wendet sie sich gegen die Berücksichtigung eines Kinderzuschlags in Höhe von 182,00 € als Einkommen. Dieser sei wie Familiengeld zu behandeln und daher anrechnungsfrei. Hilfsweise käme entsprechend der Regelung beim Kindergeld nur eine hälftige Zurechnung bei der Beschwerdeführerin in Betracht.
Das Amtsgericht hat der Beschwerde mit Beschluss vom 10.03.2021 nicht abgeholfen.
II.
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