AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, - Vorinstanzaktenzeichen 159 F 4919/00
Selbstbehalt des erkrankten Unterhaltsverpflichteten gegenüber einem volljährigen Kind
KG, Beschluss vom 26.02.2001 - Aktenzeichen 18 WF 51/01
DRsp Nr. 2005/13248
Selbstbehalt des erkrankten Unterhaltsverpflichteten gegenüber einem volljährigen Kind
»1. Bei länger dauernder Erkrankung richtet sich der angemessene Selbstbehalt des erkrankten Elternteils gegenüber dem volljährigen Kind nach dem Selbstbehalt nicht erwerbstätiger Eltern. Krankheitsbedingte Aufwendungen können vom Unterhaltspflichtigen einkommensmindernd abgezogen werden.
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