Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des Persönlichkeitsschutzes eines Kindes gegenüber der Wortberichterstattung der Presse.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Entscheidungen, durch die sie zum Unterlassen einer Veröffentlichung verurteilt worden ist, in der sie aus Anlass der Geburt der Klägerin des Ausgangsverfahrens, der Tochter der Prinzessin Caroline von Hannover, eine astrologische Prognose (ein so genanntes "Geburtshoroskop") über die Eigenschaften und zukünftige Entwicklung der Klägerin wiedergegeben hatte.
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