LG Duisburg, vom 18.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 7/94
OLG Düsseldorf, vom 10.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 157/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat; Berücksichtigung strafrechtlicher Verurteilung des Täters bei der Schmerzensgeldbemessung, Versuchte Vergewaltigung
BGH, Urteil vom 16.01.1996 - Aktenzeichen VI ZR 109/95
DRsp Nr. 1996/19130
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat; Berücksichtigung strafrechtlicher Verurteilung des Täters bei der Schmerzensgeldbemessung, Versuchte Vergewaltigung
1. »Die strafrechtliche Verurteilung des Täters wirkt sich bei vorsätzlichen Straftaten auf die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes und auf dessen Bemessung grundsätzlich nicht aus (Bestätigung von BGHZ 128, 117).«2. Die Verurteilung eines Täters wegen des Versuchs der Vergewaltigung eines zehnjährigen Mädchens zu einem Schmerzensgeld von 60000 DM [30000 EUR] ist nicht unangemessen.