Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 26. April 2021 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Mutter zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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