I.
Die Antragsteller sind die Eltern bzw. Schwiegereltern der Antragsgegner, aus deren Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind: U, geboren am 26.06.1997, und O, geboren am 28.06.1999. Da Tochter und Schwiegersohn den Kontakt zu den Antragstellern spätestens seit Ende 1995 gänzlich abgebrochen haben, haben letztere ihre Enkelkinder bisher nicht gesehen.
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