I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 26. November 2014 - Az.
1. Die Kindesmutter hat das Recht, mit dem Kind N... H..., geboren am ... 2007, beginnend ab 30. August 2015 an jedem zweiten Sonntag von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr zusammen zu sein.
2. Die Mutter hat ferner das Recht, am Ostermontag, am Pfingstmontag und am 2. Weihnachtsfeiertag von 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr mit N... zusammen zu sein.
3. Der Vater bringt das Kind zu jedem Umgangsbeginn an den Bahnhof in El... und übergibt es dort an die Mutter; zum Umgangsende übergibt die Mutter das Kind an den Vater ebenfalls am Bahnhof in El....
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