Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Beschwerdewert: 3.000,-- €.
I.
Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um einen in der Ehe angeschafften PKW Marke1 und der nach der Trennung weiterhin vom Antragsgegner bis heute genutzt wird. Wegen der Überlassung dieses PKW begehrt die Antragstellerin im Rahmen eines Haushaltsverfahrens einen Ausgleichsanspruch anlässlich der Ehescheidung in Höhe des Betrages, den sie nach ihrer bestrittenen Darstellung zur Finanzierung des PKWs beigetragen hat.
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