Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 06.03.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Familiengericht, Geschäftsnummer
1. Der betroffenen Jugendlichen wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung rückwirkend ab dem 04.01.2017 bewilligt. Ihr wird Herr Rechtsanwalt .............................. als Verfahrensbevollmächtigter zur Vertretung beigeordnet.
2. Von der Erhebung der Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|