Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 13. März 2019 abgeändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 3.791,05 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens haben die Antragstellerin 88 Prozent und der Antragsgegner 12 Prozent der Kosten zu tragen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerin 85 Prozent und der Antragsgegner 15 Prozent der Kosten zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 26.325,70 € festgesetzt.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen seine Verpflichtung zur Zahlung von rund 26.325,70 €.
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