I.
Das Amtsgericht -Familiengericht- Bayreuth hat nach positiver Verbescheidung des Prozesskostenhilfegesuchs der Antragstellerin und Zustellung ihres Scheidungsantrags die am 23.07.1986 geschlossene Ehe der Parteien durch Endurteil vom 07.02.2003 geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren abgetrennt, weil die Barwertverordnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegenwärtig nicht anwendbar ist. Der Versorgungsausgleich ist bisher nicht geregelt.
Das Familiengericht hat den Streitwert mit Beschluss vom 10.03.2003 auf 7.318,-- Euro in der Ehesache und 500,-- Euro (Mindestwert) im Versorgungsausgleichsverfahren festgesetzt (Gesamtsumme 7.818,-- Euro).
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|