Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 17.7.2017 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung über das Ablehnungsgesuch der Antragstellerin vom 14.7.2017 an das Amtsgericht Nauen zurückverwiesen, das auch über die Kosten der sofortigen Beschwerde zu entscheiden hat.
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