Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Kreuznach vom 16.03.2015 teilweise abgeändert.
Die Kosten der in erster Instanz eingeholten Sachverständigengutachten werden niedergeschlagen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Antragsteller.
2.Die weiter gehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
4.Der Beschwerdewert wird auf 3.780,00 € festgesetzt.
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