I. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 27. Juni 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte zur Herausgabe der Sparbücher der Sparkasse ... Nr. 65... und Nr. 64... Zug-um-Zug gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 4.557,92 € verurteilt wird.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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