Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Ingbert vom 5. August 2009 - 11 F 164/08 S - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 500 EUR.
I.
Die am 16. Juli 1993 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Ingbert vom 30. Juni 2009 geschieden (Ziffer 1.) und der Versorgungsausgleich durchgeführt (Ziffern 2. bis 5.). Das Urteil wurde dem Antragsgegner am 23. Juli 2009 unter der Zustellanschrift "<Straße, Nr.>, <PLZ, Ort>" durch Einlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten zugestellt (Bl. 58 d.A.).
Der Antragsgegner ist am 23. Juli 2009 in Füssen verstorben (Bl. 64 d.A., Bl. 89 d.A.).
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|