Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund vom 19. Mai 2014 hinsichtlich des Tenors zu Ziffer 1 aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Der Betroffene wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung der für ihn eingerichteten Betreuung.
Der 1961 geborene Betroffene leidet unter einer mittelgradigen Intelligenzminderung mit deutlicher Verhaltensstörung. Von 1965 bis 1980 war er geschlossen in der Psychiatrie untergebracht. Eine weitere Unterbringung erfolgte ab 1981 bis 1991, dann von 1994 bis 1996. Seit 1993 wird der Betroffene gesetzlich betreut. Im Jahr 2002 wurde er wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß §
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