Rechte eines Betreuten auf Sterbehilfe gegenüber dem Betreiber eines Heims
OLG München, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 3 U 5090/02
DRsp Nr. 2006/10506
Rechte eines Betreuten auf Sterbehilfe gegenüber dem Betreiber eines Heims
1. Ein in ein Pflegeheim aufgenommener Wachkoma-Patient hat keinen Anspruch darauf, dass der Heimbetreiber durch Einstellung der künstlichen Ernährung seinen Tod herbeiführt.2. Den Pflegekräften steht aufgrund ihrer Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 4GG ein eigenes Recht zu, eine solche Behandlung bzw. die Einstellung einer solchen Behandlung zu verweigern.