AG Halle (Westfalen), - Vorinstanzaktenzeichen F 391/02
Prozesskostenhilfe: Keine Heranziehung von Unterhaltsrichtlinien bei der Bestimmung des anrechenbaren Einkommens
OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2006 - Aktenzeichen 1 WF 154/06
DRsp Nr. 2007/1772
Prozesskostenhilfe: Keine Heranziehung von Unterhaltsrichtlinien bei der Bestimmung des anrechenbaren Einkommens
Bei der Bestimmung des anrechenbaren Einnkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe sind bei der Schätzung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nicht die Unterhaltsrichtlinien entsprechend anzuwenden. Vielmehr ist auf das Sozialhilferecht zurückzugreifen, das das Unterhaltsrecht in hohem Maße auf die besonderen persönlichen Verhältnisse der Beteiligten abstellt.