Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverbunds
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - Aktenzeichen 14 WF 46/00
DRsp Nr. 2002/6221
Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverbunds
1. Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114ZPO, wenn die arme Partei ihren Zugewinnausgleichsanspruch im isolierten Verfahren anstatt im Verbund geltend macht.2. Gerade kostenrechtliche Aspekte können für die isolierte Geltendmachung sprechen, da anders als im Verbund der unterlegene Ehegatte die Kosten nach § 91ZPO zu erstatten hat, was im Ergebnis auch die Staatskasse entlastet.