Der Kläger nimmt die Beklagten auf Bezahlung von Bauhandwerkerrechnungen in Anspruch. Er will für die Beklagte zu 1) Leistungen aus Anlaß der Bauarbeiten erbracht haben, die im Herbst 1992 am "H. - Einkaufszentrum" in St. A. durchgeführt wurden. Er hat mit Rechnung vom 18.12.1992 (vorgelegt als Anlage zur Berufungsbegründung, Bl. 82 ff. d.A.) 71.164,18 DM in Rechnung gestellt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|