I.
Antragsteller und Antragsgegnerin sind verheiratet; sie haben Gütergemeinschaft vereinbart. Die Ehe ist gescheitert. Im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin zog der Antragsteller deshalb aus der ehelichen Wohnung aus und richtete sich eine eigene Wohnung ein. Dazu kaufte er Mobiliar für insgesamt 19724,31 DM. 8424,31 DM bezahlte er aus vorhandenen Mitteln, für den Rest von 11300 DM nahm er einen Kredit auf.
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