OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.06.2000 (3 W 78/00) - DRsp Nr. 2000/8524
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.06.2000 - Aktenzeichen 3 W 78/00
DRsp Nr. 2000/8524
Hat der Betreuer seinen Zeitaufwand im Einzelnen für bestimmte Tätigkeiten in seiner Vergütungsberechnung aufgeschlüsselt, findet durch das Vormundschaftsgericht lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll. Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei ex ante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte.