OLG Stuttgart - Beschluß vom 23.01.1996 (15 WF 531/95) - DRsp Nr. 1997/637
OLG Stuttgart, Beschluß vom 23.01.1996 - Aktenzeichen 15 WF 531/95
DRsp Nr. 1997/637
1. Die Rückübertragung von gemäß § 7 Abs. 1UVG übergegangenen Unterhaltsansprüchen ist möglich.2. Die Verfolgung der zurückübertragenen Ansprüche durch den ursprünglich Berechtigten ist jedenfalls dann nicht mutwillig im Sinne des § 114ZPO, wenn neben den Rückständen auch Unterhalt für die Zukunft mit eingeklagt wird.