1. Der Antrag der Kindesmutter auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Beschwerdefrist wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt vom 13.12.2016, Az.:
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf einen Wert der Gebührenstufe bis zu 300,00 € festgesetzt.
5. Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Kindesmutter für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
6. Dem Kindesvater wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt. Es wird Rechtsanwalt R. aus A. zur Vertretung beigeordnet.
I.
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