OLG Koblenz - Urteil vom 22.02.1994 (3 U 870/93) - DRsp Nr. 1995/9106
OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.1994 - Aktenzeichen 3 U 870/93
DRsp Nr. 1995/9106
»Die Mitverpflichtung der Ehefrau für einen Unternehmenskredit des Ehemanns ist das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke, wenn die Bank diese zusätzliche Sicherheit in Ausnutzung der ehelichen Hilfsbereitschaft der am Unternehmen nicht beteiligten einkommens- und vermögenslosen Ehefrau verlangt hat.
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