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1989
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm vom 27.06.1989
5 UF 431/89
Normen:
BGB
§
1602
, §
1606
Abs.3 S.1, S.2;
Fundstellen:
DRsp I(167)379c
FamRZ 1991, 104
OLG Hamm - 27.06.1989 (5 UF 431/89) - DRsp Nr. 1992/8728
OLG Hamm,
vom 27.06.1989
- Aktenzeichen 5 UF 431/89
DRsp Nr. 1992/8728
Der personensorgeberechtigte Elternteil wird von seiner Barunterhaltspflicht nicht befreit, wenn er die Betreuung des Kindes nahezu vollständig Dritten überläßt.
Normenkette:
BGB
§
1602
, §
1606
Abs.3 S.1, S.2;
Gründe (Auszug):
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