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1990
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm vom 09.01.1990
2 WF 465/89
Normen:
BGB
§
1606
;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hannemann, § 1606 BGB LS 12
NJW 1991, 238
NJW-RR 1991, 395
OLG Hamm - 09.01.1990 (2 WF 465/89) - DRsp Nr. 1994/10586
OLG Hamm,
vom 09.01.1990
- Aktenzeichen 2 WF 465/89
DRsp Nr. 1994/10586
Anteilige Haftung der Eltern für einen Restunterhaltsbedarf, der durch das Eigenein-kommen, welches das volljährige Kind als Auszubildender bezieht, nicht gedeckt ist.
Normenkette:
BGB
§
1606
;
Fundstellen
LSK-FamR/Hannemann, § 1606 BGB LS 12
NJW 1991, 238
NJW-RR 1991, 395
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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