OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.07.1978 (1 UF 647/77) - DRsp Nr. 1995/6607
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.07.1978 - Aktenzeichen 1 UF 647/77
DRsp Nr. 1995/6607
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die volle Verurteilung des Unterhaltsschuldners auch bezüglich von ihm bislang freiwillig gezahlter Unterhaltsbeträge ist dann gegeben, wenn der Unterhaltsschuldner mit dem Unterhaltsgläubiger bereits in Verhandlungen über eine Herabsetzung des Unterhalts eingetreten ist und er als Selbständiger behauptet, seine Einnahmesituation habe sich drastisch verschlechtert.Der Beklagte gibt dann Anlaß zur Klageerhebung im Sinne des § 93ZPO, wenn bei verständiger Würdigung seines vorprozessualen Verhaltens anzunehmen ist, daß der Kläger ohne Klage sein Recht nicht erreicht haben würde.