Der im Alter von 82 Jahren verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet. Aus seiner ersten Ehe stammt sein einziges Kind, der Beteiligte zu 1.
Am 28.9.1981 haben der Erblasser und seine erste Ehefrau in einem gemeinschaftlichen Testament den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben ihres gesamten Vermögens eingesetzt und dabei insbesondere ein Hausgrundstück erwähnt, das ihr wesentliches Vermögen darstellte. Am 12.10.1981, wenige Tage vor ihrem Tod, hatte die Ehefrau ihren hälftigen Miteigentumsanteil an diesem Grundstück auf den Beteiligten zu 1 übertragen.
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