Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 13.12.2016, Aktenzeichen
"Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 389,00 € zu zahlen.
Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen."
2.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.
4.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|