Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 13. Mai 2009 (Az. 522 F 675/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts.
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