Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Königs Wusterhausen vom 05. Februar 2009 - 30 F 383/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch der Beklagten an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|