Milchrente

Bei der Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens eines selbständigen Landwirts ist die sogenannte Milchrente (Nichtvermarktungsprämie/Milchaufgabevergütung) auch dann auf zehn Jahre zu verteilen, wenn sie dem Landwirt in einem Betrag ausgezahlt worden ist, sofern die Einnahme im Rahmen der Gewinnermittlung auf zehn Wirtschaftsjahre verteilt wird, sofern die Einnahme im Rahmen der Gewinnermittlung auf zehn Wirtschaftsjahre verteilt wird (OLG Hamm, Urt. v. 25.04.1996 - 2 UF 293/95, Urt. v. 25.04.1996 - 2 UF 293/95, FamRZ 1997, 308, 309).

Letzte redaktionelle Änderung: 09.07.2019