Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Pinneberg vom 07. Oktober 2009 hinsichtlich der Folgesache Zuweisung der Ehewohnung (II. des Urteilstenors) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag des Antragstellers auf Zuweisung der Ehewohnung wird abgewiesen.
Der Antrag der Antragsgegnerin auf Zuweisung der Ehewohnung wird ebenfalls abgewiesen.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird im Übrigen zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kostenentscheidung des ersten Rechtszugs verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den geschiedenen Eheleuten gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 12.000 € festgesetzt.
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