Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 14. November 2011 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die erstinstanzlich erfolgte Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin nach deutschem Recht. Er erstrebt die Abweisung des Scheidungsantrags.
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