1. Die befristete Beschwerde der Beteiligten Ziff. 3 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart - Betreuungsgericht - vom 22. Januar 2010, Az. F 3 UR
zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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