1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 23. August 2011 - 54 F 473/10 UE - abgeändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
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